FAQ: P-Schein
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FAQ

Was ist ein Personenbeförderungsschein?

Ein Personenbeförderungsschein ist eine spezielle Fahrerlaubnis, die benötigt wird, um Personen gewerblich zu befördern, z.B. als Taxi- oder Mietwagenfahrer.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Personenbeförderungsschein zu beantragen?

- Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein - Sie müssen Ihre 2-jährige Probezeit des deutschen Führerscheins abgeschlossen haben - Ein qualifiziertes ärztliches Gutachten der geistigen und körperlichen Eignung machen - Ein augenfachärztliches Gutachten machen - Ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O" beantragen

Wie erhalte ich das ärztliche Gutachten der geistigen und körperlichen Eignung?

Sie müssen einen Termin bei einem qualifizierten Arzt vereinbaren, der berechtigt ist, diese Gutachten auszustellen. Informieren Sie den Arzt darüber, dass Sie das Gutachten für den Personenbeförderungsschein benötigen. Hier finden Sie eine Liste der Ärzte, die wir empfehlen:

Wie bekomme ich das augenfachärztliche Gutachten?

Das augenfachärztliche Gutachten kann von einem Augenarzt erstellt werden. Vereinbaren Sie einen Termin und erwähnen Sie, dass Sie ein Gutachten für den Personenbeförderungsschein benötigen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Augenärzte diese Bescheinigung ausstellen können, fragen Sie bei der Terminvereinbarung danach. Hier finden Sie unsere Arztliste:

Was ist ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O" und wie beantrage ich es?

Ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O" wird für behördliche Zwecke benötigt. Sie können es nicht selbst beantragen; es wird direkt vom Amt angefordert, bei dem Sie den Personenbeförderungsschein beantragen.

Wo und wie beantrage ich den Personenbeförderungsschein?

Den Personenbeförderungsschein beantragen Sie bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde. Sie müssen persönlich erscheinen und die erforderlichen Unterlagen (ärztliche Gutachten, Augenfachärztliches Gutachten) mitbringen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten variieren je nach Region und den Gebühren der Ärzte. Rechnen Sie mit: - Ärztliches Gutachten + Augenfachärztliches Gutachten: ca. 170 - 250 Euro - Personenbeförderungsschein: 65 Euro = Gesamtkosten: ca. 300 Euro

Wie lange dauert es, bis ich den Personenbeförderungsschein erhalte?

Die Bearbeitungszeit variiert. In der Regel dauert es mehrere Wochen (2 bis 8 Wochen). Planen Sie entsprechend im Voraus.

Wie lange ist der Personenbeförderungsschein gültig?

Der Personenbeförderungsschein ist in der Regel fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Die Erneuerung erfordert ähnliche Gutachten und Nachweise wie die Erstbeantragung.

Was muss ich tun, wenn mein Personenbeförderungsschein abläuft?

Sie müssen rechtzeitig vor Ablauf des Scheins einen neuen Antrag stellen und erneut die erforderlichen ärztlichen und augenfachärztlichen Gutachten vorlegen.

Ersetzt der Busführerschein den Personenbeförderungsschein für das Fahren eines Mietwagens?

Die Klasse D oder D1 (Busführerschein) ersetzt den Personenbeförderungsschein grundsätzlich nicht. Daher ist für Mietwagenfahrer immer ein Personenbeförderungsschein erforderlich.

Benötigen Sie weitere Informationen? Auf https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/personenbefoerderungsschein/ finden Sie alle Antworten. Mit diesen Informationen können Sie den Personenbeförderungsschein erfolgreich erhalten. Wir helfen Ihnen gerne bei manchen Schritten für den P-Schein und freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!